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Patienteninformation

organisatorischer Ablauf
  • Verordnung von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Ärzten eines Krankenhauses

  • vor Behandlungsbeginn ist eine chefärztliche Bewilligung einzuholen (gerne unterstütze ich Sie dabei)

  • als Wahltherapeutin behandle ich Patienten aller Kassen

  • Die Honorarnote wird Ihnen mittels Erlagschein übermittelt

  • nach Einreichung der Honorarnote und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse bekommen Sie den Kassentarif rückerstattet (Höhe der Rückerstattung ist kassenabhängig, gerne informiere ich Sie darüber)

  • Haben Sie eine Zusatzversicherung, die auch Ihre Therapiekosten übernimmt, so können Sie den Differenzbetrag bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen.

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