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Patienteninformation
organisatorischer Ablauf
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Verordnung von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Ärzten eines Krankenhauses
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vor Behandlungsbeginn ist eine chefärztliche Bewilligung einzuholen (gerne unterstütze ich Sie dabei)
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als Wahltherapeutin behandle ich Patienten aller Kassen
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Die Honorarnote wird Ihnen mittels Erlagschein übermittelt
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nach Einreichung der Honorarnote und der Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse bekommen Sie den Kassentarif rückerstattet (Höhe der Rückerstattung ist kassenabhängig, gerne informiere ich Sie darüber)
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Haben Sie eine Zusatzversicherung, die auch Ihre Therapiekosten übernimmt, so können Sie den Differenzbetrag bei Ihrer Zusatzversicherung geltend machen.
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